Prof. Dr. iur. Frank Oettler
Frank Oettler studierte von 1997 bis 2002 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Im Anschluss war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Finanz- und Steuerrecht der Universität Hamburg, wo er auch Anfang 2008 mit seiner Arbeit "Das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht und die Europäische Union - Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Stauffer auf das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht“ promoviert wurde. Nach dem Referendariat begann er als Sozius seine anwaltliche Tätigkeit in Göttingen. Seit 2010 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2012 zusätzlich Fachanwalt für Medizinrecht. Frank Oettler ist als Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Collegius Rechtsanwälte PartmbB tätig und besitzt zudem umfangreiche Erfahrung als Lehrbeauftragter.
Arbeits- und Forschungsschwerpunkte
- Arbeitsrecht mit Schnittstelle zum Sozialrecht
- Medizinrecht
- Finanz- und Steuerrecht
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