Arbeitsrecht und Personalmanagement Fernstudium, Master

Juristisches Fachwissen für HR-Profis
 

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Lernen Sie in den Vernetzungsrunden Ihre Kommiliton:innen und Professor:innen kennen und knüpfen Sie erste Kontakte.

Fern, aber nah

Mit 15 Fernstudienzentren ist die PFH deutschlandweit vertreten, sodass Sie einen Ansprechpartner unmittelbar in Ihrer Nähe haben.

HR-Management trifft Jura

Arbeitsrechtliche Fragen gehören zum Alltag im HR-Management. Wollen Sie Ihre Kolleg:innen nicht nur bei ihrer beruflichen Förderung unterstützen, sondern auch bei ihrer fairen Behandlung im Unternehmen? Der Fernstudiengang Arbeitsrecht und Personalmanagement vermittelt Ihnen dafür die nötige Expertise. In dem Masterprogramm bauen Sie auf HR-Erfahrungen auf, die Sie in der Praxis und in einem zuvor absolvierten Studium gesammelt haben. Gleichzeitig erweitern Sie diese um Rechts- und Wirtschaftswissen.   

Ihr Master of Laws Abschluss qualifiziert Sie für anspruchsvolle Aufgaben in Unternehmen und Organisationen. Sie sehen sich in einer Führungsposition? Zu den Studieninhalten gehört neben der Einführung in unterschiedliche Rechtsgebiete auch die Beschäftigung mit Soft Skills und Führungskompetenzen. Hoher Praxisbezug rundet den Studiengang ab, wodurch Sie auf Ihr nächstes Karrierekapitel optimal vorbereitet sind.  

Ihre Zulassung zum Studium 

Wenn Sie einen Bachelor mit 180 ECTS und bereits fachlich einschlägige Berufserfahrung vorweisen, kann Ihnen diese zusammen mit Ihrem akademischen Abschluss, die Zulassung zum Studium ermöglichen. Fachlich einschlägige Berufserfahrung können mit bis zu 30 ECTS bei der Zulassung berücksichtigt werden und so die Differenz zwischen Ihrem vorangegangen Studium ausgleichen.

Alternativ oder ergänzend bietet die PFH umfangreiche Brückenkurse an, die Sie bei fehlenden ECTS unterstützen. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. Für Fragen und Angebote kontaktieren Sie das Team der Zulassung und Anerkennung unter zulassung@pfh.de.

Alle Fakten zum Studium

Studium

Master of Laws 90 ECTS

Zulassung

Abschluss mit Staatsexamen, Diplom- oder Bachelor mit jur. oder wirtschaftswiss. Ausrichtung zzgl. 1 Jahr Berufserfahrung. Eine Berufserfahrung wird mit bis zu 30 ECTS berücksichtigt.

Studiendauer

4 Semester,
Verkürzung auf 3 möglich

Studiengebühren

4 Semester 336 €/Monat
3 Semester 448 €/Monat
Prüfungsgebühr: 650 € (einmalig bei Thesisanmeldung)

Studienort

Onlinestudium,
Klausuren online und in allen Fernstudienzentren möglich

Studienstart

1. Januar,
1. April,
1. Juli,
1. Oktober

 

Studieninhalte

Ob praxisnahe Projekte, abwechslungsreiche Schwerpunkte oder spannende Module – im Studium werden Sie umfassend für Ihre Karriere ausgebildet. Sehen Sie hier, welche Inhalte auf Sie warten.

Kurzzusammenfassung

Einführung in das Studium
Einführung in das Recht / Organisation und Personalwirtschaft

Mitarbeiterauswahl und -führung
Personalauswahl und -entwicklung mit Persönlichkeitstests / Assessment Center / Leistungsbeurteilung / Mitarbeiterführung / Führen mit Zielvereinbarung / Auslandseinsatz von Mitarbeitern

Individualarbeitsrecht I (mit europ. Bezügen)
Arbeitsvertragsrecht / Europäisches Arbeitsrecht / Case Studies

Kollektivarbeitsrecht
Koalitionsrecht / Tarifrecht / Betriebsverfassungsrecht

Individualarbeitsrecht II (mit europ. Bezügen)
Leistungsstörungen / Beendigung des Arbeitsverhältnisses / Arbeitsrechtliche Sonderprobleme / Arbeitsgerichtliches Verfahren

Sozialrecht
Einführung in das Sozialrecht / Sozialversicherungsrecht I - III / Sozialgerichtliches Verfahrensrecht / Case Studies

Personalentwicklung
Personalentwicklung in Organisationen / Handlungsfelder im Bildungsmanagement / Bewerbermanagement

Wahlpflichtmodul Soft Skills (3 Fächer müssen belegt werden)
Leistungsbeurteilung / Konflikt und Kooperation / Mitarbeiterführung / Outplacement / 360°-Feedback / Work-Life-Balance

Master-Thesis, Forschungskolloquium, Kolloquium

Nach dem Studium beginnt die Karriere

An der PFH lernen Sie praxisnah, Lösungen für unternehmensrelevante juristische Herausforderungen zu finden. Mit Ihrem Masterabschluss in Business Law legen Sie Ihren Fokus auf Arbeitsrecht und Personalmanagement. Nachdem Sie Ihren anerkannten Masterabschluss absolviert haben, erwarten Sie abwechslungsreiche Aufgaben: Wirtschaftsjurist:innen sind bei Banken, Verbänden, in der Beratung, der freien Wirtschaft oder in Kanzleien gefragt.

Mit Ihrem wirtschaftsjuristischen Know-how und individuellen Vorkenntnissen aus Ihrem Bachelorstudium legen Sie ein solides Fundament für eine erfolgreiche Karriere. Denn die Kombination aus Jura und Wirtschaft mit internationaler Ausrichtung ist bei Arbeitgeber:innen aller Branchen begehrt.

Aussichtsreiche Jobs warten auf Sie als Absolvent:in  zum Beispiel:

  • Personalreferent:in

    Als Personalreferent:in agieren Sie als Spezialist:in sowie Generalist:in im Bereich der Personalwirtschaft. So sind Sie unter anderem als Ansprechpartner:in für den Bereich der Personalbeschaffung oder im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Sie kommunizieren viel mit dem Team und agieren als direkte Bezugsperson der Mitarbeitenden in personalwirtschaftlichen Belangen.

  • Personalentwicklung

    In der Personalentwicklung sind Sie für die Weiterbildung der Mitarbeitenden verantwortlich. Sie tragen Weiterbildungsangebote zusammen und organisieren diese. Sowohl Seminare als auch Assessment Centers, Potenzialanalysen, Nachwuchsförderungsprogramme sowie Traineeausbildungen liegen in Ihrem Tätigkeitsbereich. Dazu gehört nicht nur die Planung dieser Maßnahmen, sondern auch die konkrete Durchführung.

  • Unternehmensjurist:in

    Agieren Sie als Ansprechpartner:in für rechtliche Fragestellungen in Unternehmen. Als Unternehmensjurist:in sind Sie in einem Betrieb angestellt und agieren als interner Dienstleister mit vielfältigen Aufgaben. So betreuen Sie die rechtlichen Themen und Aufgaben, die im Alltag des Betriebs aufkommen. Eine Ihrer Aufgaben kann die Vertragsverhandlung mit Geschäftspartnern oder die Betreuung interner Betriebserweiterungen oder Umstrukturierungen aus juristischer Sicht sein.

  • Personalleitung

    In der Personalleitung steht Ihnen eine Karriere in verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen vor. Sie beschäftigen sich somit mit den Aufgabenstellungen zur Personalplanung und Personalbeschaffung. Mit umfangreichen Kenntnissen und Fähigkeiten stellen Sie selbstständig Personal ein- und aus. Sie führen Ihre Mitarbeitenden und sind mit der Personalentwicklungsplanung vertraut.

karriere unternehmensrecht

Wer kann an der PFH studieren

Das brauchen Sie

Sie begeistern sich für...
Themen wie Individual-, Kollektiv- und Sozialrecht, Mitarbeiterauswahl und -führung.
Diese Qualifikation bringen Sie mit…
Staatsexamen, Diplom- oder Bachelorabschluss mit juristischer oder wirtschaftswiss. Ausrichtung. Ein Jahr Berufspraxis.

Das brauchen Sie nicht

NC ist keine Hürde
Bei uns stehen keine Noten, sondern Individuen im Mittelpunkt. Daher gibt es keinen NC.
Feste Orte und Zeiten
In unseren Fernstudiengängen wird Flexibilität gelebt. Sie können selbst entscheiden, wann Sie wo studieren.

Studien Highlights

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Studieninhalten, Prüfungen & Klausuren, Finanzierungsmöglichkeiten, Tipps zum Fernstudieren

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Auszeichnungen und Akkreditierungen

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Experten in der PFH

FAQ – die häufigsten Fragen

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und deren Beschäftigen. Es dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer:innen – denn die sind dem Arbeitgeber strukturell unterlegen. Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Geregelt werden im Arbeitsrecht unter anderem Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Bundesgesetze (Beispiel Persönlichkeitsrecht).

Einige Schnittstellen gibt es zwischen dem Arbeitsrecht und dem Personalmanagement. Denn während im Arbeitsrecht die Gesetze für den Arbeitnehmerschutz im Mittelpunkt stehen, kommt es im Personalmanagement vor allem auf Eines an: Organisationen nachhaltig weiterzuentwickeln und so den Unternehmenserfolg zu sichern. Somit steht auch hier der Arbeitnehmerschutz zentral. Zudem wird im Personalmanagement davon ausgegangen, dass Mitarbeitende eine bedeutsame Ressource eines Unternehmens sind und zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. Unterschiedliche Tätigkeitsfelder gehören zum Personalmanagement: Personalplanung, Entlohnungsmanagement, Personalbeurteilung und Personalcontrolling.

Bei einem Fernstudium wird aus der Ferne gelernt – das heißt, Studierende besuchen nicht den Campus, um dort an Seminaren und Vorlesungen teilzunehmen. Sie können an einem selbst gewählten Ort studieren, etwa in ihren heimischen vier Wänden. Es gibt im Fernstudium keine Anwesenheitspflicht, keinen Stundenplan, keine festen Lernzeiten und somit eine Menge Flexibilität. Die PFH stellt vielfältige und multimediale Lehrmaterialen für die Studierenden zur Verfügung. Auch die Betreuung durch Dozierende und Mitarbeitende ist stets möglich sowie ein Austausch zu den Kommiliton:innen. Mit einem großen Angebot interaktiver Online-Lehrveranstaltungen erleichtert die PFH darüber hinaus ihren Fernstudierenden das Lernen.

Fragen – immer gerne

Ob persönlich, telefonisch oder digital – Wir freuen uns auf eine Nachricht von Ihnen. Kontaktieren Sie uns gerne unter:
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Sie erreichen uns: Mo – Do 08:00 – 18:00 Uhr sowie Fr 08:00 - 16:30 Uhr
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