Arbeitsrecht und HRM, Master, Studium

HR-Management trifft Jura
 

Persönlichkeitsentwicklung

Entwickeln Sie sich nicht nur fachlich, sondern auch persönlich durch Soft Skills Module weiter. 

ohne NC

An der PFH stehen nicht die Noten, sondern Sie als Persönlichkeit mit Ihren individuellen Kenntnissen an erster Stelle.

Career Coaching

Mit dem Career Coaching und dem Zentrum für Entrepreneurship unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg zum Traumjob.

Für Ihre Traumposition im Personalbereich

Wollen Sie Ihre Kolleg:innen nicht nur bei ihrer beruflichen Förderung unterstützen, sondern auch bei ihrer fairen Behandlung im Unternehmen?

In dem Masterprogramm Arbeitsrecht und HRM bauen Sie auf Erfahrungen auf, die Sie in der Praxis und in einem zuvor absolvierten Studium gesammelt haben. Gleichzeitig erweitern Sie diese um Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und lernen praxisnah, Lösungen für unternehmensrelevante juristische Fragestellungen im Bereich Human Resources zu finden.

Ihr Master of Laws Abschluss (LL.M.) qualifiziert Sie für anspruchsvolle Aufgaben in Unternehmen und Organisationen. Denn arbeitsrechtliche Fragen sind ein elementarer Bestandteil des HR-Managements. Sie sehen sich in einer Führungsposition? Zu den Studieninhalten gehört neben der Einführung in unterschiedliche Rechtsgebiete auch die Beschäftigung mit Soft Skills und Führungskompetenzen. Hoher Praxisbezug rundet den Studiengang ab, wodurch Sie auf Ihr nächstes Karrierekapitel optimal vorbereitet sind.  


 

Alle Fakten zum Studium

Studium

Master of Laws

90 ECTS

Zugangsvoraussetzung

Abschluss mit Staatsexamen, Diplom oder Bachelor mit jur. oder wirtschaftswiss. Ausrichtung (mind. 210 ECTS) oder 180 ECTS zzgl. 1 Jahr Berufserfahrung. 

Studiendauer

3 Semester

Studiengebühren

800,- Euro monatlich 420,- Euro Immatrikulationsgebühr (einmalig) 1.000,- Euro Prüfungsgebühren (einmalig pro Studiengang)

Studienort

Göttingen

Studienstart

1. Oktober jeden Jahres

 

Studieninhalte

Ob praxisnahe Projekte, abwechslungsreiche Schwerpunkte oder spannende Module – im Studium werden Sie umfassend für Ihre Karriere ausgebildet. Sehen Sie hier, welche Inhalte auf Sie warten. Die Studieninhalte im Detail finden Sie in unserem Infomaterial.

Modul 1: Corporate Governance and HR

Strategische Unternehmensführung, Human Resources Management, Organisation

Modul 2: Personaldiagnostik

Personaldiagnostik in Organisationen, Instrumente der Personalauswahl, Leistungsbeurteilungsverfahren und Qualitätssicherung

Modul 3: Mitarbeiterführung und Interaktion

Mitarbeiterführung, Kommunikation und Konflikte in Unternehmen

Modul 4: Individualarbeitsrecht I (mit europ. Bezügen)

Arbeitsvertragsrecht, Europäisches Arbeitsrecht

Modul 5: Kollektivarbeitsrecht

Koalitionsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht

Modul 6: Individualarbeitsrecht II (mit europ. Bezügen)

Leistungsstörungen, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsrechtliche Sonderprobleme

Modul 7: Sozialrecht

Sozialrecht I und II, Sozialgerichtliches Verfahrensrecht

Modul 8: Personalentwicklung

Personalentwicklung in Organisationen, Ausgewählte Methoden der Personalentwicklung

Modul 9: Projektarbeit

Projektarbeit + Praktikum 8 Wochen

Modul 10: Master-Thesis

Master-Thesis, Disputation

Nach dem Studium beginnt die Karriere

Mit dem anerkannten Masterabschluss in Arbeitsrecht & HRM plus den individuellen Vorkenntnissen aus Ihrem Bachelorstudium legen Sie ein solides Fundament für eine erfolgreiche Karriere. Denn die Kombination aus Jura und Personalmanagement mit internationaler Ausrichtung ist bei Arbeitgeber:innen aller Branchen begehrt. 

Aussichtsreiche Jobs warten auf Sie als Absolvent:in  zum Beispiel:
  • Personalreferent:in

    Als Personalreferent:in agieren Sie als Spezialist:in sowie Generalist:in im Bereich der Personalwirtschaft. So sind Sie unter anderem als Ansprechpartner:in für den Bereich der Personalbeschaffung oder im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Sie kommunizieren viel mit dem Team und agieren als direkte Bezugsperson der Mitarbeitenden in personalwirtschaftlichen Belangen.

  • Personalentwicklung

    In der Personalentwicklung sind Sie für die Weiterbildung der Mitarbeitenden verantwortlich. Sie tragen Weiterbildungsangebote zusammen und organisieren diese. Sowohl Seminare als auch Assessment Centers, Potenzialanalysen, Nachwuchsförderungsprogramme sowie Traineeausbildungen liegen in Ihrem Tätigkeitsbereich. Dazu gehört nicht nur die Planung dieser Maßnahmen, sondern auch die konkrete Durchführung.

  • Unternehmensjurist:in

    Agieren Sie als Ansprechpartner:in für rechtliche Fragestellungen in Unternehmen. Als Unternehmensjurist:in sind Sie in einem Betrieb angestellt und agieren als interner Dienstleister mit vielfältigen Aufgaben. So betreuen Sie die rechtlichen Themen und Aufgaben, die im Alltag des Betriebs aufkommen. Eine Ihrer Aufgaben kann die Vertragsverhandlung mit Geschäftspartnern oder die Betreuung interner Betriebserweiterungen oder Umstrukturierungen aus juristischer Sicht sein.

  • Personalleitung

    In der Personalleitung steht Ihnen eine Karriere in verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen vor. Sie beschäftigen sich somit mit den Aufgabenstellungen zur Personalplanung und Personalbeschaffung. Mit umfangreichen Kenntnissen und Fähigkeiten stellen Sie selbstständig Personal ein- und aus. Sie führen Ihre Mitarbeitenden und sind mit der Personalentwicklungsplanung vertraut.

Karriereaussichten

Wer kann an der PFH studieren

Das brauchen Sie

Sie begeistern sich für...
Themen wie Individual-, Kollektiv- und Sozialrecht, Mitarbeiterauswahl und -führung.
Diese Qualifikation bringen Sie mit…
Abschluss mit Staatsexamen, Diplom oder Bachelor (mind. 210 ECTS) mit jur. oder wirtschaftswiss. Ausrichtung zzgl. 1 Jahr Berufserfahrung

Das brauchen Sie nicht

Abschluss an der PFH
Haben Sie den Bachelor an einer anderen Hochschule absolviert? Kein Problem – unsere Dozierenden knüpfen an Ihre Vorkenntnisse an
NC ist keine Hürde
Bei uns stehen keine Noten, sondern Individuen im Mittelpunkt: Wir nehmen uns Zeit für Eignungstests und -gespräche.

Studien Highlights

Broschüre mit weiteren Infos zu

Studieninhalten, Prüfungen & Klausuren, Finanzierungsmöglichkeiten, Tipps zum Studieren

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In nur 2 Minuten zum kostenlosen Infopaket

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Experten in der PFH

FAQ – die häufigsten Fragen

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und deren Beschäftigen. Es dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer:innen – denn die sind dem Arbeitgeber strukturell unterlegen. Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Geregelt werden im Arbeitsrecht unter anderem Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Bundesgesetze (Beispiel Persönlichkeitsrecht).

Einige Schnittstellen gibt es zwischen dem Arbeitsrecht und dem Personalmanagement. Denn während im Arbeitsrecht die Gesetze für den Arbeitnehmerschutz im Mittelpunkt stehen, kommt es im Personalmanagement vor allem auf Eines an: Organisationen nachhaltig weiterzuentwickeln und so den Unternehmenserfolg zu sichern. Somit steht auch hier der Arbeitnehmerschutz zentral. Zudem wird im Personalmanagement davon ausgegangen, dass Mitarbeitende eine bedeutsame Ressource eines Unternehmens sind und zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. Unterschiedliche Tätigkeitsfelder gehören zum Personalmanagement: Personalplanung, Entlohnungsmanagement, Personalbeurteilung und Personalcontrolling.

Von vielseitigen Vorteilen können Sie beim privaten Studium an der PFH in Göttingen profitieren: In kleinen Gruppen können Sie Ihre eigenen Stärken einbringen und so zu Gruppenerfolgen beitragen. Zudem wird an der PFH die Verbindung von Studierenden und Dozierenden gefördert. Wir wollen, dass Sie persönlich Forschungsfragen besprechen können oder auch Fragen aus den Vorlesungen.

Zudem versuchen wir an der PFH, die Kontakte zur Branche herzustellen. Als Studierende:r können Sie unsere Dozierenden persönlich fragen, wie die Möglichkeiten in der Branche aussehen. Die versuchen dann wiederum, zu vermitteln – sowohl Praktikumsplätze als auch Stellen für Absolvent:innen.

Das Studium an einer privaten Hochschule ist mit höheren Gebühren verbunden als an einer staatlichen. Es gibt jedoch einige Finanzierungsmöglichkeiten, von denen Sie profitieren können: Unter anderem haben Sie Anspruch auf BAföG, da die PFH eine staatlich anerkannte Hochschule ist. Zudem vergibt die PFH Stipendien. Lesen Sie hier Genaueres über die Möglichkeiten, Ihr Studium zu finanzieren:

Noch Fragen? Gerne können Sie den Kontakt mit unseren Expert:innen aus der Studienberatung aufnehmen und sich zu dem Thema beraten lassen.

Für die Bewerbung um einen Masterstudienplatz reichen Sie neben dem Online-Bewerbungsformular Ihr Bachelorzeugnis oder die aktuelle Leistungsübersicht des Bachelorstudiums, ein  Motivationsschreiben im Umfang von maximal drei Seiten sowie einen tabellarischen Lebenslauf ein. Diese Unterlagen senden Sie per E-Mail an die Zulassung.

Bei Fragen zu den Bewerbungsunterlagen wenden Sie sich gerne an die Studienberatung.

Unser Auswahlverfahren besteht aus einem dreißigminütigen Auswahlgespräch mit einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fachs. 

Die Termine für das Gespräch stimmen wir nach Erhalt der vollständigen Bewerbungsunterlagen individuell mit Ihnen ab.

Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen die Studienberatung gerne.

Fragen – immer gerne

Ob persönlich, telefonisch oder digital – Wir freuen uns auf eine Nachricht von Ihnen. Kontaktieren Sie uns gerne unter:
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Sie erreichen uns: Mo – Do 08:00 – 18:00 Uhr sowie Fr 08:00 – 16:30 Uhr
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