Jetzt Zeit und Geld sparen: So verkürzen Sie Ihr Fernstudium
Wir erkennen viele Ihrer Vorleistungen in unseren Bachelor- und Master-Fernstudiengängen an: sowohl aus Ihrem bereits abgeschlossenen Präsenz- und Fernstudiengang als auch aus Ausbildungen oder Fort- und Weiterbildungen.
Eine Anerkennung kann Ihnen häufig den Einstieg in ein höheres Semester ermöglichen und damit Ihre Studienzeit verkürzen sowie die Studiengebühren der Regelstudienzeit reduzieren.
Sie können Ihre Dokumente zu anerkennbaren Vorleistungen einfach im Zuge Ihrer Anmeldung zum Fernstudium hochladen. Gerne prüfen wir für Sie die Anrechenbarkeit bereits erbrachter Vorleistungen auch vorab. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass wir, aufgrund der aktuell hohen Anfragedichte, umfangreiche individuelle Anerkennungsprüfungen nur für unsere Bewerber:innen vornehmen können.
Wir prüfen unverbindlich Ihre Vorleistungen
Mit einer Anerkennung Ihrer Vorleistungen können Sie jetzt Zeit und Geld sparen. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen wir für Ihre Anrechnungsprüfung benötigt werden.
Telefonisch erreichen Sie das Team Anerkennung und Zulassung unter der Nummer 0551 54700-200. Ihre Nachweise können Sie zur Prüfung auch per E-Mail an zulassung@pfh.de schicken. In der Mail können Sie zudem Ihr Anliegen kurz schildern.
Für die Anrechnungsprüfung benötigen wir folgende Unterlagen (soweit zutreffend):
- Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, Ausbildung mit Berufserfahrung etc.)
- Kopie eines offiziellen Notenspiegels/Transcripts über die erzielten Studienleistungen (mit Noten und ECTS/SWS)
- Modulhandbücher, Curricula, Rahmenlehrpläne oder eine andere detaillierte Auflistung der Fachinhalte
- Exmatrikulationsbescheinigung und Nachweise über endgültiges Bestehen/Nichtbestehen von Prüfungsleistungen (Unbedenklichkeitserklärung)
- Bei Studienleistungen an ausländischen Hochschulen eine Übersicht über das Bewertungssystem und einen offiziellen Nachweis über die erzielten Leistungen und Unterrichtsstunden
- Urkunden und Zeugnisse aller Aus- und Weiterbildungen, die wir bei unserer Prüfung berücksichtigen sollen
- Arbeitszeugnisse (bei praktischen Erfahrungen zur Darstellung der Funktion/Aufgaben)
Um wie viele Semester können Sie Ihr Fernstudium verkürzen?
Wenn Sie bereits erfolgreich eine Aus- und Weiterbildung absolviert haben, sind Sie klar im Vorteil: Insbesondere im Bereich der Wirtschaftswissenschaften erkennt die PFH großzügig viele Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen standardmäßig an.
Hat der Studiengang Ihres Interesses einen wirtschaftlichen Bezug, können Sie von einer der vielen Standardanerkennungen profitieren. Dies gilt vor allem für die Bachelorprogramme der PFH. Hier können Sie bis zu 90 ECTS anrechnen lassen – und somit Ihr Studium um die Hälfte verkürzen und Studiengebühren sparen. Alle standardisierten Anerkennungen des Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre gelten auch für alle Spezialisierungen, wie Entrepreneurship, Personalmanagement, Marketing und Vertrieb.
Folgende Aus- oder Weiterbildung erkennen wir mit den aufgeführten ECTS standardmäßig an.
Beliebteste Anerkennungen des Fernstudiengangs BWL (B.A.) und die Anzahl der Semester, um die Sie Ihr Studium verkürzen können:
Abschluss | Anerkennung | Sie sparen |
---|---|---|
Abschluss Bürokaufleute | Anerkennung 38 ECTS | Sie sparen 1-2 Semester |
Abschluss Groß- & Außenhandelskaufleute | Anerkennung 40 ECTS | Sie sparen 1-2 Semester |
Abschluss HWK Betriebswirte | Anerkennung 38 ECTS | Sie sparen 1-2 Semester |
Abschluss IHK Bankfachwirte | Anerkennung 25 ECTS | Sie sparen 1-2 Semester |
Abschluss IHK Betriebswirte | Anerkennung 35 ECTS | Sie sparen 1-2 Semester |
Abschluss IHK Handelsfachwirte | Anerkennung 74 ECTS | Sie sparen 3-4 Semester |
Abschluss Industriekaufleute | Anerkennung 40 ECTS | Sie sparen 2-3 Semester |
Abschluss Staatlich geprüfte Betriebswirte | Anerkennung 70-90 ECTS | Sie sparen 3-4 Semester |
Abschluss Technische Fachwirte | Anerkennung 34 ECTS | Sie sparen 1-2 Semester |
Nutzen Sie Ihr Potenzial und starten Sie in ein höheres Semester in Ihrem Fernstudium!
Viele weitere Standard-Anerkennungen sind neben den oben aufgeführten möglich
Profitieren Sie von Ihren Vorleistungen: Für viele Abschlüsse ermöglichen wir Ihnen eine fachbezogene Standard-Anerkennung in den Fernstudiengängen. So können Sie in ein höheres Semester einsteigen und wertvolle Zeit und Geld für Ihr Studium sparen.
Sollten Sie Ihren Abschluss dort nicht finden, mehrere Abschlüsse parallel anrechnen lassen wollen oder über Hochschulvorleistungen verfügen, prüfen wir Ihre Anerkennungen bei der Anmeldung zum Fernstudium gerne individuell.
Häufig gestellte Fragen zu Anerkennungen von Vorleistungen
Eine Anerkennung ist dann möglich, wenn im Rahmen einer Äquivalenzprüfung eine Gleichwertigkeit mit den Modulen unserer Curricula gegeben ist. Dies bedeutet, dass Inhalte, Umfang und Anforderungen Ihrer erbrachten Leistungen denen unserer Fernstudiengänge entsprechen.
Liegt der Kompetenzerwerb lange zurück, wird im Rahmen der Anerkennung insbesondere auch geprüft, ob die Vorleistungen noch dem aktuellen Stand der Fachdisziplin entsprechen.
Zu den Unterlagen über Ihre bisher erbrachten Leistungen (Ausbildungszeugnisse, Studienleistungen mit Angaben zu ECTS oder SWS und Prüfungsleistung, Weiterbildungszertifikate oder Arbeitszeugnisse) benötigen wir ebenfalls die relevanten Modulbeschreibungen bzw. Prüfungsordnungen. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen die Inhalte, Umfang und Prüfungsmodalitäten der zugrunde liegenden Veranstaltungen/Prüfungen möglichst konkret darlegen. Ihre Anfrage kann am besten bearbeitet werden, wenn Sie uns die entsprechenden Nachweise/ Dokumente mitsamt Inhaltsbeschreibungen per E-Mail zukommen lassen.
Ein Hochschulwechsel ist einfach möglich, wenn Sie bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind bzw. waren. Für die Anerkennung von Leistungen aus modularisierten Studiengängen liegen allgemeine Anerkennungsregeln vor.
Für die Anerkennung von Vorleistungen aus Diplomstudiengängen oder verwandten Fachdisziplinen an einer inländischen oder ausländischen Hochschule ist dagegen eine individuelle Einzelfallprüfung erforderlich.
Da es sich bei der Anerkennungsprüfung noch oft um eine Einzelfallprüfung handelt, die von den uns vorliegenden Nachweisen und Dokumenten abhängt, bitten wir Sie um Verständnis, wenn unsere Rückmeldung mit einer dezidierten Aussage etwas Zeit in Anspruch nimmt. Unsere Anerkennungsverantwortlichen werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von ca. vier Wochen mit einer Zusammenstellung der anerkannten Module und einer Aussage, ob ein Einstieg in ein späteres Semester des jeweiligen Studiengangs möglich ist.
Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang extern erbrachte Leistungen anerkannt werden können, obliegt grundsätzlich dem Prüfungsausschuss in Absprache mit den jeweiligen Modulverantwortlichen. Eine rechtsverbindliche Anerkennung erfolgt nach Ihrer Einschreibung durch das Prüfungsamt.
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