Fernstudium finanzieren: Finanzierung und Stipendien

PFH Fernstudium: So können Sie Ihr Fernstudium finanzieren

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14.03.2025
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Empfehle die PFH für den Start unseres Fern- und Campusstudienprogrammes weiter und wir vergüten dieses mit der PFH-BonusPLUS-Aktion.

 

Für eine Neuimmatrikulation erhältst du:

  • 200 € Prämie im Fernstudium
  • 500 € Prämie im Campusstudium

 

Und so leicht funktioniert es:

  1. Empfehle uns weiter an Menschen, die eine erstklassige Bildung und vielversprechende Karrierechancen suchen.
  2. Fülle das Aktions-Formular aus und sende dieses ausgefüllt per E-Mail an sandmueller@pfh.de.
  3. Deine Empfehlung meldet sich erfolgreich für das Studium an.
  4. Prämie erhalten: Nachdem deine Empfehlung das Studium startet und die Mindestlaufzeit von 6 Monaten absolviert, erhältst du die entsprechende Prämie.

Finanzierungsmöglichkeiten im Fernstudium

Wie das Fernstudium finanzieren? Unser Angebot beantwortet diese häufig gestellte Frage: Die PFH hat eigene Förderinitiativen entwickelt, um dir die Finanzierung eines Fernstudiums zu erleichtern. Die folgenden Möglichkeiten stehen dir zur Verfügung. Außerdem kannst du einige Kosten in der Steuererklärung absetzen – auch hierüber solltest du Bescheid wissen. Wenn du dich für eine der Möglichkeiten oder Initiativen interessierst oder Fragen dazu hast, wende dich jederzeit an uns.

In folgenden Fernstudiengängen hast du die Möglichkeit, BAföG zu beantragen:

Es gilt zu beachten, dass die BAföG-Fähigkeit nur für die Varianten besteht, die 60 ECTS im Jahr vergeben. Weitere Informationen findest du auf den Studiengangsseiten. Gerne steht dir das Studentenwerk Göttingen für weitere Informationen zur Beantragung beratend zur Seite. 
Du weißt nicht, ob du BAföG-berechtigt bist? Finde das beispielsweise mit meinBafög.de heraus, ob und wieviel Förderung du erhalten könntest. Auf Wunsch kannst du dort gegen eine Gebühr direkt deinen Antrag stellen.

Die KfW finanziert Ihre Lebenshaltungskosten – unabhängig vom Einkommen und unabhängig vom Studienfach – während deines Fernstudiums. Volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland – wie der PFH. Du kannst einen Antrag stellen, sofern du nicht älter als 44 Jahre vor Finanzierungsbeginn bist.
Je nach Wunsch werden dir bis zu 14 Semester lang monatlich zwischen 100 und 650 Euro ausgezahlt. Der Betrag kann zu Beginn eines neuen Semesters neu festgelegt werden. Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit dem KfW-Bildungskredit. Alle Konditionen und Infos sowie Link zum Online-Antrag findest du hier

 

Als PFH pflegen wir eine langjährige Kooperation mit dem ASC Göttingen. Als Mitglieder oder Freiwilligendienstleistende in diesem Verein zahlt sich dein sportlicher Einsatz deshalb besonders aus: Du kannst für die regulären, monatlichen Gebühren ein Teilstipendium von 25 % im Fernstudium erhalten. 

Die Voraussetzungen und den Ablauf der Beantragung haben wir auf einer extra Seite zum ASC-Mitgliederstipendium für dich zusammengefasst.

Du hast bereits einen PFH-Studienabschluss und möchtest einen weiteren Studiengang an der PFH absolvieren? Dafür, dass du unserer Hochschule treu bleibst, belohnen wir dich mit einem Teilstipendium von monatlich bis zu 50 Euro.

Als PFH-Absolvent:in sparst du bei einem Zweitstudium an der PFH bis zu 50 Euro pro Monat.

Das Unternehmen Deutsche Bildung ermöglicht Menschen das Studium: Ergänzend zum Bafög, als Alternative zum Kredit und unabhängig von der sozialen Herkunft. Monatliche Auszahlungen und / oder Einmalzahlungen erlauben die volle Konzentration auf das Studium. Die begleitende Academy trainiert und coacht für ein erfolgreiches Studium, den Berufseinstieg und die ersten Jahre im Berufsleben. Nach dem Prinzip eines umgekehrten Generationenvertrages erfolgt die spätere Rückzahlung abhängig vom Einkommen und fließt wieder in die Finanzierung nachrückender Student:innen.  Was musst du tun? Bewirb dich zuerst für ein Studium an der PFH. Parallel beantragst du bei der Deutsche Bildung AG deine individuelle Förderung.  Wenn du an der PFH als Student:in angenommen wirst, hast du eine sehr gute Chance, deine Studienförderung zu erhalten.

Was musst du tun? Bewirb dich zuerst für ein Fernstudium an der PFH. Parallel beantragst du bei der Deutsche Bildung AG deine individuelle Förderung. Wenn du an der PFH als Student:in angenommen werden, hast du eine sehr gute Chance, deine Studienförderung zu erhalten.

Hierbei zeigt die PFH ihre Verantwortungsbereitschaft für Eltern, die für Kinderbetreuung und -versorgung in den ersten Erziehungsjahren oftmals auf den geradlinigen Karriereweg verzichten müssen. Mit dem Erlass von Studiengebühren erleichtert die Hochschule Frauen und Männern in der Elternzeit, parallel zur Familienarbeit ein Fernstudium zu absolvieren (Berechtigungsnachweis erforderlich). Die vollwertigen Hochschulabschlüsse stellen für dich als Absolventin oder Absolvent später einen wichtigen Karrierebaustein beim Wiedereinstieg in den Beruf dar.

Praktisch: Die PFH erlässt Eltern in der Elternzeit die Gebühren für bis zu drei Monate (nach Ablauf der Mindestlaufzeit).

Wenn du verheiratet bist oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebst und gemeinsam mit deiner Partnerin oder deinem Partner ein Fernstudium an der PFH aufnimmst, genießt du gleich drei Vorteile auf einmal: ihr startet ein gemeinsames Hobby, unternehmt etwas für die eigene berufliche Karriere und spart dazu noch bares Geld. Denn nach Prüfung und erfolgreicher Immatrikulation erlässt die Hochschule den (Ehe)-Partnern bis zu 50 Euro pro Person und Monat, solange sie gemeinsam eingeschrieben sind.

Wenn Eltern gemeinsam mit ihren Kindern studieren, macht das doppelt so viel Spaß. Egal ob Vater und Sohn, Mutter und Tochter, Vater und Tochter oder Mutter und Sohn: Wenn ihr als Familienmitglieder zweier Generationen gemeinsam studiert, erlässt die PFH jeder Person bis zu 50 Euro pro Monat, solange sie gemeinsam eingeschrieben sind. Als Familienmitglieder gemeinsam studieren und bis zu 50 Euro pro Monat und Person sparen.

Grundsätzlich kannst du die Kosten für dein Fernstudium von der Steuer absetzen. Das Steuerrecht ist in diesem Punkt zwar kompliziert, aber trotzdem gilt: Gib deine Studienkosten immer an, es kann sich richtig lohnen. Zu den absetzbaren Posten zählen Studien- und Prüfungsgebühren ebenso wie Aufwendungen für Büromaterial und Fachliteratur. Daneben kannst du aber zum Beispiel auch Unterbringungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten bei Präsenzveranstaltungen angeben.

Wenn du vor dem Fernstudium eine berufliche Ausbildung abgeschlossen hast, hast du deine Studienkosten in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Die Studiengebühren gelten bei der Zweitausbildung nämlich als Fortbildungskosten. Selbstständige geben die Kosten in der Steuererklärung wiederum als Betriebsausgaben an. Voraussetzung für die volle Absetzbarkeit ist in beiden Fällen, dass dein Studium konkretes Berufswissen vermittelt – entweder für den derzeit ausgeübten oder einen angestrebten Beruf. Wer dabei auf Nummer sicher gehen will, legt der Steuererklärung noch ein Schreiben des Arbeitgebers bei, das die berufliche Bedeutung des Studiums belegt.

Wenn dein Fernstudium hingegen ein klassisches Erststudium ist, kannst du bis zu 4.000 Euro der Studienkosten als Sonderausgaben geltend machen. Um ein Erststudium handelt es sich, wenn weder eine abgeschlossene akademische noch eine nichtakademische Berufsausbildung vorausgegangen ist. Diese Einschränkung für Erststudierende ist allerdings momentan umstritten. Einige Steuerexperten empfehlen deshalb, Studienkosten immer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anzugeben, um die Chance auf eine unbegrenzte Anrechnung zu wahren. Letztlich entscheidet dann das Finanzamt, in welcher Form und Höhe es die Studienkosten anerkannt. Dies kann ebenfalls von Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt werden.

Unterm Strich stehen die Chancen gut, dass du durch die Angabe von Studienkosten einen Teil deiner gezahlten Steuern zurückerhältst. Es sind aber immer die besonderen Umstände des Einzelfalls zu beachten. Im Zweifel solltest du daher unbedingt dein Finanzamt oder eine Steuerberaterin, einen Steuerberater um Rat fragen.

In Deutschland gibt es zahlreiche Stiftungen, die Studierende fördern. Folgende Stiftungen könnten für dich interessant sein: 

  • Friedrich-Ebert-Stiftung 
  • Friedrich-Naumann-Stiftung 
  • Hanns-Seidel-Stiftung
  • SBB Aufstiegsstipendium 
  • SBB Weiterbildungsstipendium
  • Stiftung des Deutschen Volkes 
  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft - SDW / Förderwerk Klaus Murmann 
  • Studienstiftung des deutschen Volkes

Bitte informiere dich über die Voraussetzungen und die Bewerbungsfristen auf den jeweiligen Webseiten. 

Hast du Fragen zu den Finanzierungsmöglichkeiten?

Unser Beratungsteam ist gerne für dich da und hilft dir bei diesem und allen anderen Themen rund um das Fernstudium weiter. Fordere einfach einen Rückruftermin an:

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